So funktioniert es:
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1) Sie erhalten ein Rezept vom Arzt: Die ergotherapeutische Behandlung wird aufgrund einer privaten ärztlichen Verordnung durchgeführt, die das Heilmittel, die Anzahl der Behandlungen sowie den Namen und die Adresse des Patienten angibt

2) Füllen Sie die Anmeldung aus: Über das Kontaktformular, per Mail oder Telefon können Sie sich anmelden. Es wird ein geeigneter Termin vereinbart

3) Aufnahmegespräch: Es findet ein Aufnahmegespräch bei Ihnen zuhause oder der Wohneinrichtung statt

4) Die Vereinbarung: Vor Therapiebeginn unterzeichnen die Therapiepraxis und der Privatpatient einen Behandlungsvertrag (auch bekannt als Honorarvertrag). In diesem Vertrag verpflichtet sich der Therapeut dazu, die festgelegte therapeutische Leistung zu erbringen, während der Patient sich dazu verpflichtet, den vereinbarten Preis für die erhaltene Leistung zu zahlen.

5) Durchführung der Therapie: Nach der Anamnese und Festlegung der Therapiezeile findet die Therapie unter stetigem Austausch und Überwachung des Prozesses statt.

Wichtig: Alle Ihre Anfragen, Entscheidungen und Themen, die wir in den Therapieeinheiten besprechen, sind stets vertraulich!

Honorarvereinbarung/ Kosten

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Eine Honorarvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Ihnen als Patient und mir als Ihrem Ergotherapeuten. Darin legen wir die Details Ihrer Therapie fest, einschließlich Leistungsart, Umfang und Kosten. Es ist eine verbindliche Vereinbarung darüber, was Sie von meiner Therapie erwarten können und welche Kosten damit verbunden sind. Bei privaten Krankenversicherungen variiert die Erstattung von ergotherapeutischen Leistungen je nach Versicherung und Tarif. Daher ist es ratsam, vorab mit Ihrer Versicherung zu klären, welche Leistungen abgedeckt sind und in welchem Umfang Kosten erstattet werden. Die Erstattung für ergotherapeutische Behandlungen durch private Krankenversicherungen erfolgt je nach Vertrag ganz oder teilweise. Beihilfeberechtigte Patienten müssen möglicherweise Differenzbeträge selbst tragen, abhängig von den Beihilfevorschriften. Eine Zusatzversicherung kann diese Differenzen abdecken. Unsere Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) für Privatpatienten, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte, basierend auf der unterzeichneten Honorarvereinbarung. Diese Vereinbarung bleibt unabhängig von etwaigen Erstattungsansprüchen gegenüber Kostenträgern wirksam. Informationen zur Preisgestaltung finden Sie auch unter www.privatpreise.de. Leider können wir aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen und Beihilfevorschriften keine Aussagen zur genauen Erstattungshöhe machen.

Hausbesuche

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Als selbständige Ergotherapeutin habe ich mich bewusst dafür entschieden, ausschließlich Hausbesuche anzubieten. Dies ermöglicht es mir, Ihre Bedürfnisse und Herausforderungen direkt vor Ort zu verstehen, besonders auch für Patienten, die nicht in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen. Über eine ärztliche Verordnung haben Sie die Möglichkeit, ergotherapeutische Behandlungen im eigenen zuhause in Anspruch zu nehmen. Dabei beschränken sich die Hausbesuche nicht nur auf Ihr eigenes Zuhause, sondern können auch Pflegeeinrichtungen und Tagesheime umfassen.

Kontakt Möglichkeiten

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Sie erreichen mich telefonisch unter +4915733930180 oder per E-Mail kontakt@handinhand-ergo.de an. Damit ich Ihnen bestmöglich helfen kann, ist es hilfreich, wenn Sie mir mitteilen, um welches Anliegen es geht und wann es für Sie am besten passt. Bitte beachten Sie, dass ich ausschließlich Hausbesuche auf privater ärztlicher Verordnung durchführe.